Ein lückenloses Angebot mit massgeschneiderten Dienstleistungen.

SORA Rötel bietet ein umfassendes Angebot an Dienstleistungen im Bereich der Sozialpädagogischen Familienbegleitung und in der Familienpflege an. Wir klären Fragen zur Prozessgestaltung, zur Indikation der verschiedenen Leistungen, zur Finanzierung und zur Kombination von Leistungen (beispielsweise Heimpflege und sozialpädagogische Familienbegleitung).

Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, um unser Angebot und unsere Philosophie kennenzulernen. Alles weitere klären wir mit Ihnen im persönlichen Gespräch: Gemeinsam finden wir die passende Leistung, die wir individuell auf die Bedürfnisse Ihrer Klientinnen und Klienten massschneidern.

Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF)

Zielgruppe
Familien, Kinder und Jugendliche in belastenden und konflikthaften Lebenssituationen, bei denen vorgelagerte Unterstützungsangebote (ambulante Beratungen in den Kinder- und Jugendhilfezentren, Sozialzentren, beim Schulpsychologischen Dienst oder in der Schulsozialarbeit) keine Wirkung gezeigt haben.

Indikation
Eine Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) ist bei unterschiedlichen Problem- und Krisenlagen von Familien mit minderjährigen Kindern indiziert. Hinsichtlich Problemstruktur und Beeinträchtigungsarten gibt es keine Ablehnungs- oder Ausschlusskriterien. Voraussetzung für eine SPF ist die minimale Bereitschaft von Eltern, regelmässige Besuche im eigenen Zuhause zuzulassen. Jugendlichen- oder Übergangsbegleitungen bedürfen nur einer Kooperationsbereitschaft der betroffenen Jugendlichen. Eine SPF eignet sich insbesondere bei Familien, deren Funktionsfähigkeit massiv beeinträchtigt ist. Merkmale sind die Anhäufung von mehreren, gleichzeitig auftretenden und miteinander verknüpften Problemen in unterschiedlichen Lebensbereichen sowie ein chronischer Problemverlauf. Eine SPF kann von der Familie freiwillig in Anspruch genommen oder von den Behörden (KESB, Gerichte) angeordnet werden. 

Zusammenarbeit
Für die Koordination einer SPF bis zum Erstgespräch ist die Teamleitung von SORA Rötel verantwortlich; die weiterführende Planung übernimmt die SPF-Fachperson. Die im Erstgespräch festgelegten Ziele und Themen werden im Rahmen von regelmässig stattfindenden Standortsitzungen (alle drei bis vier Monate) ausgewertet und gegebenenfalls neu definiert. Im Vordergrund stehen die Veränderungswünsche der Familie und die Ziele der auftraggebenden Stelle. In Absprache mit der Teamleitung ist die SPF-Fachperson verantwortlich für den Verlauf der Familienbegleitung: Sie koordiniert die Besuche bei den Familien sowie die Helfersitzungen und Gespräche mit externen Fachleuten (z. B. Lehrpersonen).

Berichtwesen und Dokumentation
Als Sitzungsvorbereitung verfasst die SPF-Fachperson eine Vorinformation, die mit den Eltern besprochen wird. Dieses Dokument dient als Grundlage für das Standortgespräch und wird der auftraggebenden Stelle vor der Sitzung zugestellt. Nach jedem Erst-, Standort- und Schlussgespräch mit der auftraggebenden Stelle wird zuhanden aller Beteiligten ein Protokoll angefertigt. Bei Abschluss der Familienbegleitung wird ein Schlussbericht erstellt.

Vorgehen bei Krisen
Familiäre Krisen erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit seitens aller beteiligten Fachpersonen. Bei gefährdenden Situationen steht SORA Rötel in engem Kontakt mit der Familie, der auftraggebenden Stelle und externen Fachpersonen. Für eine eingehende Fallreflexion stehen der SPF-Fachperson verschiedene interne Gefässe zur Verfügung (Supervision, Intervision, Fachcoaching, Einzelgespräche). Die Teamleitung übernimmt Koordinationsaufgaben und führt bei Bedarf Einsätze vor Ort durch.

Kosten und Finanzierung
Leistungen im Bereich SPF werden durch das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) des Kantons Zürich finanziert. Ein Antrag zur Kostenübernahme (KÜG) muss bis spätestens sechs Tage vor Leistungsbeginn (Erstgespräch) eingereicht werden – von einem Sozialzentrum bzw. von einem Kinder- und Jugendhilfezentrum. Auch andere Stellen (z. B. die Schulsozialarbeit) sowie die Familien und Jugendlichen selbst können einen Antrag zur Kostenübernahme stellen. Die Leistungserbringung beginnt in diesen Fällen allerdings erst nach der Bewilligung durch das AJB.

Leistungsvereinbarung und Rahmenkontrakt
SORA Rötel verfügt über eine Leistungsvereinbarung mit dem AJB und über einen Rahmenkontrakt mit der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich für Schutzmassnahmen, Begutachtung und Beobachtung.

Anfragen und Anmeldung
Anfragen für eine SPF nehmen wir gern per Telefon oder E-Mail entgegen. Mit dem Anmeldeformular oder mit der Zustellung einer Kopie des KÜG-Antrags lassen sich die Personalien der Klientin oder des Klienten sicher übermitteln.

Dienstleistungsangebote in der Familienpflege (DAF)

Zielgruppe
Das Angebot von SORA Rötel im Bereich Dienstleistungsangebote in der Familienpflege (DAF) richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 25 Jahren aus der ganzen Schweiz, mit jedem Aufenthaltsstatus – und mit unterschiedlichsten Auffälligkeiten bzw. Problemstellungen. Keine Aufnahme in eine Pflegefamilie finden Personen mit stark chronifizierter Suchtmittelabhängigkeit, schwerer Persönlichkeitsstörung, akuter Selbst- und/oder Fremdgefährdung oder mit erheblicher geistiger Beeinträchtigung.

Indikation
Eine Platzierung in einer Pflegefamilie ist angezeigt, wenn sich Jugendliche oder junge Erwachsene in einer akuten Lebenskrise befinden und nicht (oder nicht mehr) in der Lage sind, sich im gewohnten Umfeld den Anforderungen und Erwartungen von Familie, Beruf oder Schule zu stellen. Indiziert ist eine Platzierung auch dann, wenn Jugendliche oder junge Erwachsene vorübergehend oder für längere Zeit Abstand brauchen und auf einen kleinen, familienähnlichen Rahmen angewiesen sind.

Zusammenarbeit
Für Sora Rötel ist eine strukturierte und prozessorientierte Aufenthaltsplanung in Zusammenarbeit mit allen am Prozess beteiligten Personen zentral. Entscheidend sind ausserdem eine professionelle Begleitung und das Coaching der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, der Pflegefamilien und des Herkunftssystems sowie die Koordination des gesamten Hilfeprozesses. Bei Langzeitaufenthalten bieten wir eine individuelle Förderplanung mit regelmässigen Standortbestimmungen und Schlussbesprechungen an.

Berichtwesen und Dokumentation
Um den Informationsaustausch und die Falldokumentation zu gewährleisten, verfügt SORA Rötel über ein professionelles Berichtwesen: Unser Team verfasst Passungsberichte, Protokolle der Sitzungen, Schlussberichte – und auf Verlangen Zwischenberichte. Bei Time-outs werden Kurzberichte erstellt.

Vorgehen bei Krisen
Ausserhalb der Bürozeit steht bei SORA Rötel ein telefonischer Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Damit gewährleisten wir für die Pflegefamilien und Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen während 365 Tagen und rund um die Uhr eine sichere Erreichbarkeit. Bei einer Krise werden Interventionsmöglichkeiten mit allen Beteiligten telefonisch besprochen.

Kosten/Finanzierung
Leistungen im Bereich DAF werden durch das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) des Kantons Zürich finanziert. Ein Antrag zur Kostenübernahme (KÜG) muss bis spätestens sechs Tage vor Leistungsbeginn (Erstgespräch) eingereicht werden – von einem Sozialzentrum bzw. von einem Kinder- und Jugendhilfezentrum. Auch Familien und Jugendliche selbst können einen Antrag zur Kostenübernahme stellen. Die Leistungserbringung beginnt in diesen Fällen allerdings erst nach der Bewilligung durch das AJB.

Leistungsvereinbarung und Rahmenkontrakt
SORA Rötel verfügt über eine Leistungsvereinbarung mit dem AJB und über einen Rahmenkontrakt mit der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich für Schutzmassnahmen, Begutachtung und Beobachtung.

Anfragen und Anmeldung
Anfragen für eine DAF nehmen wir gern per Telefon unter der Nummer 044 368 55 37 oder per E-Mail entgegen. Mit dem Anmeldeformular oder mit der Zustellung einer Kopie des KÜG-Antrags lassen sich die Personalien der Klientin oder des Klienten sicher übermitteln.

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